Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Kundenkategorien
- Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Richters Eventservice GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden.
- Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB – B2C) als auch Unternehmer (§ 14 BGB – B2B).
- Soweit ausdrücklich zwischen B2C- und B2B-Kunden unterschieden wird, gelten die jeweiligen Regelungen nur für die genannte Kundengruppe.
- Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.
- Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Anbieter erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen.
- Technische, organisatorische oder optische Änderungen bleiben vorbehalten, sofern sie den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.
- Ist eine Leistung aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht verfügbar, ist der Anbieter berechtigt, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Vermietung von Geräten, Fahrgeschäften und Equipment
- Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen.
- Bei Vermietung ohne Personal trägt der Kunde die volle Verantwortung für Betrieb, Aufsicht, Sicherung und Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.
- Bei Vermietung mit Personal obliegt die Aufsicht im vereinbarten Umfang dem Anbieter.
- Die Mietgegenstände gelten bei Übergabe als mangelfrei, sofern keine sofortige schriftliche Mängelanzeige erfolgt.
§ 5 Sicherheits- und Aufsichtspflichten
- Der Kunde stellt sicher, dass sicherheitsrelevante Geräte nur von geeigneten, nüchternen und gesunden Personen genutzt werden.
- Den Anweisungen des Personals des Anbieters ist zwingend Folge zu leisten.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle behördlichen Genehmigungen, Auflagen, TÜV-Abnahmen, GEMA-Gebühren oder sonstigen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten einzuholen.
§ 6 Haftung und Versicherung
6.1 Allgemeine Haftungsgrundsätze
Der Anbieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.2 Haftung gegenüber Verbrauchern (B2C)
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
6.3 Haftung gegenüber Unternehmern (B2B)
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.
6.4 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände vom Beginn des Aufbaus bis zum Ende des Abbaus.
§ 7 Catering und Lebensmittelhygiene
- Der Anbieter hält die geltenden lebensmittelrechtlichen und hygienischen Vorschriften (HACCP) ein.
- Die Mitnahme von Speisen ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
- Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, gegenüber Verbrauchern inkl. Mehrwertsteuer.
- Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – fristgerecht zu zahlen.
- Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.
§ 9 Rücktritt / Stornierung durch den Kunden
B2C: Bis 3 Monate: 30 %, bis 1 Monat: 60 %, weniger als 30 Tage: 100 % (Nachweis geringeren Schadens zulässig)
B2B: Bis 3 Monate: 40 %, bis 1 Monat: 70 %, weniger als 30 Tage: 100 %
§ 10 Rücktritt durch den Anbieter
Der Anbieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt oder nicht zu vertretende Umstände die Durchführung unmöglich machen.
§ 11 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt entbinden beide Parteien von ihren Leistungspflichten.
§ 12 Datenschutz und Bildmaterial
Der Anbieter ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen zu Werbezwecken anzufertigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
- Gerichtsstand ist bei B2B der Sitz des Anbieters, bei B2C gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
